Hausregeln und Besuchsbedingungen
1.1 Marinemuseum: die der Öffentlichkeit zugänglichen Räume im Marinemuseum-Gebäude, Adresse Hoofdgracht 3, Den Helder, einschließlich der wissenschaftlichen Bibliothek und Dokumente.
Haben Sie Fragen? Nehmen Sie dann zu Bürozeiten (09.00 bis 17.00 Uhr) Verbindung mit uns auf: per E-Mail unter info@marinemuseum.nl oder telefonisch unter 0031 – 85 – 0163690
Das Marinemuseum ist ein Institut des Vereins „Koninklijke Stichting Defensiemusea“, Registernummer 60935200, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 85412454B01.
1.2 Besucher: alle Personen, die das Marinemuseum-Gebäude betreten, um eine Ausstellung zu besichtigen oder Einsicht in die Sammlungen der Bibliothek zu nehmen, oder die auf Einladung einem Empfang, einer Tagung, einem Vortrag oder einer ähnlichen Begegnung im Marinemuseum beiwohnen.
1.3 (Online-)Eintrittskarte: ein Ticket, mit dem die Besucher während der regulären Öffnungszeiten Zugang zu den Ausstellungsräumen des Marinemuseums erhalten.
1.4 Einlasskarte: eine Eintrittskarte (eventuell in Kombination mit einer Ermäßigungskarte) oder ein damit vergleichbares Dokument (etwa eine schriftliche Einladung, ein Gutschein oder eine Jahreskarte) für den Zugang zu (näher gekennzeichneten) Räumen des Marinemuseums.
1.5 Güter: alle Güter unter Einschluss von Geldern, Geldwerten und geldwerten Papieren.
1.7 Mitarbeiter des Marinemuseums: alle natürlichen Personen, die im Auftrag des Marinemuseums innerhalb und außerhalb des Museums tätig sind.
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Besucher des Marinemuseums sowie für alle natürlichen und/oder juristischen Personen, die von dem Marinemuseum im Rahmen der Museumsaufgaben eingesetzt werden oder wurden.
2.2 Diese Bedingungen sind außerdem auf Sonderaktivitäten anwendbar, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden und/oder – im Falle exklusiver Empfänge – besonderen Besuchern gewidmet sind.
2.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.
3.1 Die Besucher sind nur gegen Vorlage einer gültigen Einlasskarte berechtigt, das Marinemuseum zu betreten.
3.2 Den Besuchern wird der (weitere) Zugang zum Marinemuseum untersagt, wenn sich herausstellt, dass die Einlasskarte nicht von dem Marinemuseum oder von einer Instanz abgegeben worden ist, die von dem Marinemuseum dazu autorisiert worden ist.
3.3 Die Besucher zeigen den Mitarbeitern des Marinemuseums auf erste Aufforderung die Einlasskarte vor; geschieht dies nicht, so kann das Marinemuseum den Besuchern den Zugang zum Marinemuseum untersagen.
3.4 Der Eintrittspreis wird den Besuchern nicht erstattet, wenn die Einlasskarte oder Eintrittskarte verloren geht oder gestohlen wird, bevor die Besucher das Marinemuseum betreten haben.
3.5 Eine Einlasskarte oder Eintrittskarte kann nicht umgetauscht werden.
3.6 Das Marinemuseum hat das Recht, die regulären Öffnungszeiten anzupassen, wenn gelegentliche Übungen des Betriebsnotdienstes (Artikel 23 des niederländischen Arbeitsschutzgesetzes) oder, bei einem tatsächlichen Notfall, eine für notwendig erachtete vollständige oder teilweise Räumung des Marinemuseums dies erforderlich macht. Aus einer solchen Änderung der regulären Öffnungszeit können die Besucher keinen Anspruch auf Rückerstattung eines eventuell gezahlten Zugangspreises ableiten.
3.7 Online Eintrittskarten zu erwerben.
A. Bei Online-Eintrittskarten und Buchungen von Workshops, Kinderfesten und Führungen ist kein Umtausch möglich.
B. Die Online-Eintrittskarte erlaubt den Zugang zu allen Bereichen des Museums; für Workshops müssen getrennte Tickets erworben werden.
C. Eine Online-Eintrittskarte kann am Eingang entweder als Ausdruck oder auf einem Smartphone oder Tabletrechner vorgezeigt werden.
D. Die während des Kaufvorgangs gemachten Angaben zur Person dienen dem internen Gebrauch und werden nicht an Dritte übermittelt. Die gemachten Angaben können von uns jedoch dazu genutzt werden, den Service zu verbessern.
4.1 Der Aufenthalt der Besucher im Marinemuseum erfolgt für eigene Rechnung und Gefahr.
4.2 Die Besucher folgen bei ihrem Aufenthalt im Marinemuseum den Sicherheitsbestimmungen, den Regeln der öffentlichen Ordnung sowie sonstigen Vorschriften, die für den Museumsbesuch gelten. Die Besucher sind ferner verpflichtet, den von entsprechend ausgewiesenen Mitarbeitern des Marinemuseums erteilten Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten. Verstoßen die Besucher nach dem Urteil dieser Mitarbeiter in irgendeiner Weise gegen diese Bestimmungen, Normen und Anweisungen, so kann den Besuchern der weitere Zugang zu dem Museumsgebäude untersagt werden, ohne dass das Marinemuseum in diesem Fall zu Schadenersatz verpflichtet ist.
4.3 Die Mitnahme von Taschen, Rucksäcken, Regenschirmen, Rückentragen für Kleinkinder und Kinderwagen (ausgenommen Buggys) sowie anderer großer Objekte ist nicht gestattet. Objekte, die nicht größer als eine DIN-A4-Mappe und nicht ausklappbar sind, müssen an der Garderobe abgegeben werden. Bei Objekten, die größer sind, kann das Marinemuseum die Aufbewahrung verweigern. Das Marinemuseum haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Gütern, die von den Besuchern zur Aufbewahrung abgegeben werden.
4.4 Die Besucher haften für alle Beschädigungen, die entstehen, wenn ungeachtet des Verbots in Bestimmung 4.3 die darin aufgeführten oder ähnliche Objekte in das Marinemuseum mitgenommen werden.
4.5 Das Marinemuseum hat für den Fall, dass die Besucher bei einem oder mehreren vorangegangenen Besuchen im Marinemuseum-Gebäude beziehungsweise in anderen Museen einen Gegenstand durch Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz beschädigt haben oder dass aus anderem Grund die Befürchtung besteht, dass es zu Beschädigungen durch die Besucher kommt, das Recht, den Zugang zum Marinemuseum auf immer oder für bestimmte Zeit zu untersagen. Das Marinemuseum kann bei diesen Besuchern in jedem Fall bei allen Besuchen die in Absatz 6 dieses Artikels 4 erwähnten Maßnahmen anwenden. Die Entscheidung über das Zugangsverbot wird den Besuchern unverzüglich und nach Möglichkeit schriftlich mitgeteilt.
4.6 Bei Notfällen, etwa dem plötzlichen Verschwinden eines Kunstgegenstands, einem terroristischen Anschlag oder Gewalteinwirkungen anderer Art hat das Marinemuseum das Recht, die Türen zu schließen und anwesende Besucher sodann nacheinander aus dem Gebäude zu führen. Die Besucher können in diesem Fall gebeten werden, an der Durchsuchung von Taschen und Ähnlichem mitzuwirken, die von dem Personal des Marinemuseums oder in dessen Auftrag durchgeführt wird. Die Besucher können außerdem gebeten werden, einer Leibesvisitation zuzustimmen. Besucher, die sich weigern, an einer Durchsuchung oder Leibesvisitation mitzuwirken, werden gebeten, vor dem Verlassen des Marinemuseum-Gebäudes ein Ausweisdokument vorzulegen.
5.1 Den Besuchern ist es in dem Marinemuseum-Gebäude nicht gestattet:
a. Güter jeglicher Art Dritten zum Kauf anzubieten oder kostenlos zu überlassen;
b. andere Besucher zu stören, unter anderem, jedoch nicht nur, indem ihnen für längere Zeit die Sicht auf Ausstellungsobjekte genommen wird oder indem störende Geräusche verursacht werden (dazu zählt auch die Benutzung von Mobiltelefonen und sonstigen Audiogeräten);
c. (Haus-)Tiere mitzunehmen;
d. zu rauchen;
e. außerhalb des Café-Restaurants Speisen zu verzehren;
f. Ausstellungsobjekte zu berühren, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist; Eltern beziehungsweise Lehrer oder Betreuer haben streng darauf zu achten, dass die von ihnen mitgebrachten oder betreuten Minderjährigen, Personen oder Gruppen keine Ausstellungsobjekte berühren. Kinder bis einschließlich 12 Jahre dürfen das Museum nur unter Begleitung (18+) besuchen;
g. ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Marinemuseums Foto-, Video- und Filmaufnahmen zu machen, bei denen Lampen, Blitzgeräte und/oder Stative zum Einsatz kommen. Angefertigte Fotos, Video- und Filmaufnahmen dürfen für persönliche, nichtgewerbliche Zwecke genutzt werden. Siehe für eine gewerbliche Nutzung Artikel 5.3;
h. ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Marinemuseums Zeichnungen oder Gemälde anzufertigen. Die Besucher können sich zu diesem Zweck an den Informationsschalter in der Haupthalle wenden.
5.2 Eltern beziehungsweise Lehrer oder Betreuer sind jederzeit für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten oder betreuten Minderjährigen, Personen oder Gruppen verantwortlich und haftbar.
5.3 In dem Marinemuseum-Gebäude angefertigte Fotos, Video- und/oder Filmaufnahmen dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Marinemuseums zu gewerblichen Zwecken genutzt werden; in diesem Fall kommt das entsprechende Gebührenverzeichnis zur Anwendung.
6.1 In den nachstehend aufgeführten Fällen ist das Marinemuseum den Besuchern gegenüber grundsätzlich nicht zur Erstattung geleisteter Zahlungen oder zu Schadenersatz verpflichtet:
a. keine Besichtigungsmöglichkeit für Gegenstände aus der festen Sammlung des Marinemuseums;
b. Teilschließung des Marinemuseum-Gebäudes, unter anderem, jedoch nicht nur, Teilschließung wegen des Auf- oder Abbaus von Ausstellungen;
c. von anderen Besuchern verursachte Belästigungen oder Beeinträchtigungen, unter anderem, jedoch nicht nur, Lärmbelästigung, unangemessenes Verhalten (unter anderem Aufdringlichkeit) und Diebstahl;
d. von anderen Besuchern verursachte Schäden;
e. durch Instandsetzungsarbeiten verursachte Belästigungen oder Beeinträchtigungen, unter anderem, jedoch nicht nur, ein Umbau oder die (Neu‑)Gestaltung von Räumen;
f. Belästigungen oder Beeinträchtigungen, die durch eine Fehlfunktion von Anlagen in dem Marinemuseum-Gebäude verursacht werden.
7.1 Für Schäden, die den Besuchern entstehen, haftet das Marinemuseum nur dann, wenn diese eine direkte Folge grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Marinemuseums sind, und zwar:
a. bis zur Höhe des von der Versicherungsgesellschaft des Marinemuseums in Bezug auf den betreffenden Schadensfall an das Museum geleisteten Betrags, oder aber
b. in Höhe der in Bezug auf den betreffenden Schadensfall von einer Drittpartei an das Marinemuseum geleisteten Zahlung.
7.2 Im Falle eines Personenschadens, eventuell mit Todesfolge, übersteigt die Gesamthaftung des Marinemuseums in keinem Fall jene Summe, die gemäß den in Absatz 1 dieses Artikels 7 beschriebenen Regeln für Schadenersatzzahlungen zu leisten ist.
7.3 Eine Haftung des Marinemuseums für mittelbare Schäden, mit Einschluss von Folgeschäden, Gewinn- beziehungsweise Lohnausfällen, entgangenen Einsparungen und so weiter, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
8.1 Liegt ein Fall von höherer Gewalt vor, so kann dem Marinemuseum ein dadurch eventuell verursachter Verzug nicht angerechnet werden. Als höhere Gewalt für das Marinemuseum gilt jeder vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstand, der die Erfüllung des Vertrags durch das Marinemuseum in der Weise erschwert, dass die Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft unmöglich oder aber unzumutbar wird.
8.2 Unter den erwähnten Umständen sind auch Umstände bei Personen und/oder Diensten und/oder Einrichtungen zu verstehen, die das Marinemuseum für die Erfüllung des Besuchsvertrags einzuschalten wünscht; ferner ist darunter alles zu verstehen, was für die vorgenannten Personen, Dienste und Einrichtungen als höhere Gewalt oder aufschiebende beziehungsweise aufhebende Bedingung gilt. Darunter zu verstehen ist außerdem ein selbstverschuldeter Verzug dieser Personen, Dienste und Einrichtungen.
9.1 Von den Besuchern im Marinemuseum aufgefundene Gegenstände können entweder bei einem Mitarbeiter, an der Garderobe oder an dem Informationsschalter des Marinemuseums abgegeben werden.
9.2 Fundsachen werden von dem Marinemuseum aufbewahrt; wertvolle Fundsachen werden der Polizei in Den Helder übergeben.
9.3 Wer sich als Eigentümer einer Fundsache meldet, kann die Güter entweder persönlich abholen oder sich diese per Nachnahme zuschicken lassen. In beiden Fällen muss sich der Eigentümer hinreichend ausweisen können. Bestehen bei dem Marinemuseum Zweifel in Bezug auf den Status des vorgeblichen Eigentümers, so hat das Marinemuseum das Recht, einen Eigentumsnachweis zu verlangen.
10.1 Im Falle von Beschwerden können Besucher eine entsprechende E-Mail-Nachricht an die Adresse info@marinemuseum.nl schicken.
10.2 Beschwerden von Besuchern werden geprüft; eine schriftliche Antwort erfolgt innerhalb von 30 Tagen.
11.1 Die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Besucherbedingungen gilt unbeschadet der eventuellen Anwendbarkeit anderer Vertragsbedingungen und/oder Regelwerke des Marinemuseums.